Hauskauf: Gekauft wie gesehen? Vorsicht beim Immobilien-Kauf
Altes Haus gekauft: E-Mail an der Hausinspektor
wir haben mit Besitzübergang zum x.x.07 ein Haus in XXX gekauft. Baujahr 196x, Dach neu geziegelt, Haus neu verklinkert, Räume im Erdgeschoss (Dach ist nicht ausgebaut) alle in Ordnung, Keller an den Außenwänden mit Holzpaneelen verschalt, Treppenabgang zum Keller bis auf halbe Höhe mit Plastikpaneelen verkleidet. Makler der Immobilie war für den Verkäufer XXX-Immobilien. Das Haus hat 100 qm Wohnfläche im EG, Kaufpreis war bei 1XX.000 €
(sehr großes und schönes Grundstück).
Keller feucht - Schimmel unter der Paneele
Nun das Problem: nachdem wir die Paneele aus Plastik an der Treppe entfernt hatten, standen wir vor einer bis auf 3m Höhe feucht-nassen, schimmeligen Wand (teilweise weißer Schimmel).
Der Gutachter der Wohngebäudeversicherung sowie ein Bauingenieur haben dann festgestellt, dass alle Kellerwände befallen sind, auch bis 2 Meter Höhe und haben das Haus als derzeit unbewohnbar klassifiziert. Lt. Kaufvertrag ist das Haus "gekauft wie gesehen", es sei denn, dem Verkäufer ist nachzuweisen, dass er einen Schaden verschwiegen hat. Lt. Gutachter der Versicherung und Bauingenieur ist der Schaden schon älteren Datums und hängt damit zusammen, dass das Haus mit Baujahr 1969 noch keine Drainage hat. Dem Verkäufer müsste also bekannt gewesen sein, dass sein Haus da ein Problem hat - wahrscheinlich hat er die Wände auf seine eigene Art und Weise mit den Paneelen "saniert". Interessant war auch, dass an der Treppe zum Keller die Paneele auch nur bis zum Ende des Schimmels reichten.
Schalten Sie schon vor dem Kauf einen Gutachter ein: www.der-Hausinspektor.de
Bereits bei der Begehung roch es feucht
Ehrlich gestanden muß ich sagen, daß es im Keller auch ein wenig muffig roch - hätte ich bloß auf meinen Instinkt gehört. Ich habe mich einfach zu sehr auf die Gesamt-Optik des Hauses verlassen und darauf, daß der Makler, der auch damit wirbt, Gutachter für Immobilienbewertung zu sein, über Mail auf meine Anfrage bescheinigt hat, daß seines Erachtens "kein Schimmel und keine Feuchtigkeit vorliegt". Kann mir jemand eine Einschätzung geben, wie die Chancen für mich stehen? Einen Anwaltstermin haben wir in der nächsten Woche. Ich denke über Rückabwicklung des Kaufvertrags nach, weiß aber nicht, ob der Verkäufer das Geld hat, mir die Summe zurückzuzahlen - als Gläubiger stehe ich ja dann wohl auch an letzter Stelle. Eine andere Möglichkeit wäre, die Behebung des Schadens vom Verkäufer / Makler zu fordern - sehe ich das richtig? Für Tipps zum weiteren Vorgehen etc. wäre ich sehr dankbar.
Unser Tipp!
Schalten Sie vor dem Kauf einen Gutachter ein, der Sie berät! Die Feuchtigkeit wäre dem Gutachter sicherlich aufgefallen. Auch die Konstruktion aus Paneelen im Keller hätte bei einem Gutachter die Alarmglocken schrillen lassen. Ob der Verkäufer für die Mängelbehebung aufkommen muss oder der Kauf rückabgewickelt werden muss, kann jetzt nur noch ein Gericht klären. Die Kosten für einen Rechtsanwalt und das Prozesskostenrisiko werden sehr hoch werden.
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