Notarkosten beim Hauskauf

Einen Immobilienkauf können Sie nur mit notarieller Begleitung abschließen, denn der Kauf muss notariell beglaubigt werden. Notare rechnen nach der Gebührenordnung für Notare ab. Bei gesonderten Beratungen können eventuell zusätzliche Kosten anfallen. Die allgemeinen Kosten für einen Notar bei einem Immobilienkauf betragen ungefähr 2 % vom Kaufpreis. In diesen Kosten sind enthalten:

  • Kaufvertragsentwurf und die Zusendung des Entwurfs
  • Terminvereinbarung des Kaufvertrags
  • Beurkundung der Vertragsunterzeichnung
  • Notwendige behördliche Genehmigungen einholen (z.B. Vorkaufsverzichtsbescheinigung der Gemeinde, Information an das Finanzamt bzgl. der Grunderwerbsteuer und der Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung)
  • Kontrolle bzw. Löschung der Grundschulden des Verkäufers
  • Fälligstellung des Kaufpreises (eine Fälligstellung ist der Hinweis an einen Schuldner und die Feststellung, dass eine Schuld zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig ist und ausgeglichen werden muss)
  • Eintragung einer Auflassungsvormerkung
  • Weitergabe an das Grundbuchamt

Die Höhe der Notarkosten hängt vom Gesamtpreis der Immobilie ab und unterliegt der Mehrwertsteuer.

Hier erfahren Sie, alles über die Kosten, wenn Sie einen Gutachter beauftragen möchten.

Sparen bei den Notarkosten

1. Die Vertragserstellung
Lassen Sie den Kaufvertragsentwurf bei Ihrem Notar entwerfen statt bei Ihrem Anwalt oder Steuerberater. Sparen Sie sich diese Zusatzkosten. Schließlich beinhalten die Notarkosten auch den Entwurf des Kaufvertrags und dessen Zusendung.

2. Das Notaranderkonto
Auf das Notaranderkonto wird der Kaufpreis eingezahlt, der dann vom Notar verwaltet wird. Die Kosten für dieses Notaranderkonto orientieren sich am Kaufpreis. Sie können hier sparen, wenn Sie auf das Notaranderkonto verzichten. In diesem Fall prüft der Notar dann nur, ob die im Vertrag festgelegten Verpflichtungen eingehalten werden.

3. Beglaubigung der Grundschuld
Der Notar beurkundet auch die Grundschuld zugunsten der finanzierenden Bank. Allerdings liegt hier keine Beurkundungspflicht vor. Einigen Banken reicht hier auch eine Beglaubigung des Grundschuldentwurfs. Die Beurkundung wird von der Höhe der Grundschuld berechnet und ist damit teurer als eine Beglaubigung, die maximal 130 Euro kostet.

4. Fragen und informieren
Sie können den Notar beim ersten Gespräch nach kostensparenden Möglichkeiten fragen. Laut Bundesgerichtshof ist der Notar als neutrale Instanz dazu verpflichtet Ihnen als Käufer alle kostengünstigen Alternativen aufzuzeigen.

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Wer zahlt eigentlich den Notar?

Im Normalfall trägt der Käufer die Kosten für den Notar, obwohl Käufer und Verkäufer für die Begleichung der Notargebühren haften. Falls der Käufer die Notarkosten nicht mehr zahlen kann, müssen diese vom Verkäufer übernommen werden. Wer welchen Kostenanteil übernimmt sollte bereits vor dem Kauf geklärt werden, sonst zahlen Sie als Käufer alles!

Der neutrale Notar

Der Notar ist als neutrale Instanz zwischen Käufer und Verkäufer anzusehen. Er steht beiden Vertragsparteien bei Fragen zur Verfügung und informiert über die Inhalte und Änderungsmöglichkeiten beim Notarvertrag.

Tipp: Prüfen Sie den Notarvertrag vor Abschluss des Kaufs. Markieren Sie sich unklare Punkte und lassen Sie sich diese vom Notar erklären, auch in Bezug auf die rechtliche Bedeutung für Sie als Käufer. Klären Sie alle Fragen vor der Vertragsunterzeichnung. Sollten beim Termin direkt noch Fragen auftreten, die nicht in vollem Umfang besprochen werden können, verschieben Sie den Termin und lassen Sie sich alles Nötige erklären. Mit Vertragsunterzeichnung stimmen Sie allen darin enthaltenen Punkten zu, dessen sollten Sie sich bewusst sein.

Aufschlüsselung der Notarkosten

Sie können sich die Notarkosten nach Abschluss des Immobilienkaufs aufschlüsseln lassen. Auf diese Weise bekommen Sie Klarheit über die Höhe der einzelnen Posten. Führt eine Aufschlüsselung der Kosten nicht zur gewünschten Klarheit können Sie auch eine Überprüfung der Kostenberechnung einleiten, dies allerdings beim zuständigen Landgericht. Der Antrag kann mündlich vorgetragen werden, muss schriftlich erfolgen und ihm muss ausreichend begründet sein.

Kosten für Porto und Telekommunikation

Die Auslagen des Notars für Porto und Telekommunikation betragen ungefähr 20 Euro. Bei Schreibauslagen gibt es eine Dokumentenpauschale von ca. 0,15 Euro pro Seite. Zu den Kosten müssen noch 19% Mehrwertsteuer hinzuberechnet werden. Die tatsächlichen Kosten für Porto und Kommunikation, auch E-Mail-Verkehr und Telefonate erfragen Sie am besten direkt bei Ihrem Notar.