Maklerkosten beim Hauskauf
Die Provision, die der Makler nach erfolgreicher Vermittlung erhält, heißt Maklercourtage. Es gibt in einzelnen Regionen eine ortsübliche Courtage, die nichts mit Bundesländern zu tun hat. So ist in Schleswig-Holstein in der Nähe von Hamburg häufig eine Courtage von 6,25% vorzufinden, in Flensburg meistens 3,57%. Diese Maklerprovision zahlt in den meisten Fällen der Käufer.
Die Höhe der Courtage kann von 3,57% bis hin zu 7,14% des Kaufpreises reichen.
Wer zahlt die Maklercourtage?
Je nach Region wird auch die Zahlung der Maklercourtage unterschiedlich gehandhabt. Meist trägt der Käufer die Maklerkosten. Allerdings können sich Käufer und Verkäufer die Courtage teilen, auch mit unterschiedlichen Prozentsätzen. Auch kann der Verkäufer die volle Höhe der Courtage übernehmen. Informationen über die Höhe der Maklercourtage finden Sie bereits im Exposé, im Internet oder direkt beim Makler.
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Steht die Maklercourtage fest?
Wie beim Kaufpreis für die Immobilie kann die Höhe der Maklercourtage ebenfalls verhandelt werden. Viele Käufer sehen den vom Makler vorgegebenen Prozentsatz als gegeben an. Doch auch hier geht probieren über studieren. Wer fragt, kann nachher eventuell eine satte Ersparnis der Maklerkosten verzeichnen. Meist können Sie als Käufer einen Erfolg beim Verhandeln erzielen, wenn es wenig Kaufinteressenten gibt oder die Immobilie schwer zu vermitteln ist. Gibt es viele Kaufinteressenten bei einem beliebten Objekt sinkt die Chance den Makler herunterzuhandeln, weil er weiß, dass er das Objekt für einen guten Preis verkaufen kann.
Keine Courtage
Wer um die Maklerprovision herumkommen will, muss sich meist an private Verkäufer wenden. Die meisten Objekte auf dem Markt werden allerdings über einen Makler verkauft. Dies bedeutet, wenn Sie als Käufer die größere Auswahl an Immobilien haben möchten, dann müssen Sie auch die Maklerprovision in Kauf nehmen. Lassen Sie sich von einem Makler ein Exposé zuschicken, in dem Informationen zur Immobilie und der Maklercourtage enthalten sind, kommt ein Maklervertrag auch stillschweigend zustande. Der Makler hat in diesem Fall seine Pflicht erfüllt und Ihnen die Konditionen mitgeteilt, zu denen er das Objekt vermittelt. Beachten Sie als Käufer, dass der Zahlungsanspruch des Maklers auf die Courtage nicht nach Auslaufen des Maklervertrages endet. Wenn Sie das Objekt kaufen, zum Beispiel über den privaten Verkäufer oder über einen anderen Makler, so hat der Makler, der Ihnen zuerst das Exposé zugeschickt hat trotzdem Anspruch auf seine Provision. Im schlimmsten Fall müssen Sie die Courtage nach einem Kauf zweimal zahlen, wenn Sie bei zwei Maklern dasselbe Objekt angefragt haben. Hier sollten Sie aufpassen.
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Wann die Maklercourtage bezahlen
Sobald Sie den Kaufvertrag beim Notar unterschrieben haben wird auch die Maklergebühr fällig. In der Regel müssen Sie diese Kosten dann auch innerhalb von zwei Wochen begleichen. Einige Makler erwarten die Zahlung auch direkt nach dem Notartermin.