Die Maklercourtage

Der Immobilienmakler

In den meisten Fällen sind Makler selbstständig und vermitteln Immobilien für den Verkäufer oder Mieter. In Deutschland benötigt ein Makler neben seiner Gewerbeanmeldung eine behördliche Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung zur Ausübung einer Tätigkeit. Es gibt allerdings keine rechtlich vorgesehene Berufsausbildung für den Beruf des Maklers. Prinzipiell kann sich also jeder, der als Makler arbeiten möchte, einen Gewerbeschein holen und loslegen. Seriöse Makler erkennen Sie unter anderem an ihrer Mitgliedschaft in Verbänden wie dem IVD (Immobilienverband Deutschland), RDM (Ring Deutscher Makler) und dem VdM (Verband deutscher Makler). Doch auch die Mitgliedschaft in einem dieser Verbände ist nicht maßgeblich mit Seriosität gleichsetzbar. Bei einem Immobilienkauf kommen Sie mit dem Makler in Kontakt, wenn Sie ein Objekt besichtigen möchten und dieses von einem Makler angeboten wird. Oder Sie haben selbst einen Makler mit der Suche nach einer für Sie geeigneten Immobilie beauftragt. Natürlich können Sie auch ohne Makler eine Immobilie erwerben. Lesen Sie mehr in unserer Rubrik Hauskauf von Privat.

Die Maklercourtage

Die Provision, die der Makler nach erfolgreicher Vermittlung erhält, heißt Maklercourtage. Da die Höhe der Maklerprovision gesetzlich nicht geregelt ist, gibt es in einzelnen Regionen eine ortsübliche Courtage. Diese hat nichts mit Bundesländern zu tun. So ist in Schleswig-Holstein in der Nähe von Hamburg häufig 6,25% vorzufinden, in Flensburg meistens 3,57%. Teilweise muss der Käufer die Courtage alleine bezahlen, in anderen Regionen teilen sich Käufer und Verkäufer die Courtage.

Aufgaben des Maklers

Der Makler übernimmt normalerweise folgende Aufgaben:

  • Preisermittlung und Beschreibung der Immobilie
  • Erstellung eines Exposés
  • Organisation von Schautagen
  • Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für die angebotenen Objekte
  • Besichtigung mit Interessenten
  • Führung der Preisverhandlungen
  • Prüfung und Hilfestellung bei der Finanzierung
  • Vertragsvorbereitung und Notarabwicklung

Hausinspektor-Tipp: Seriöse Makler gewähren Ihnen für die Zahlung der Maklercourtage nach dem Notartermin zwei bis drei Wochen Zeit.

Makler ist nicht gleich Makler

Gerade weil die Tätigkeit des Maklers von jedem ausgeführt werden kann und es sich nicht um einen eingetragenen Beruf handelt, sollten Sie darauf achten an einen vernünftigen Makler zu geraten.

Firmensitz und Erreichbarkeit
Ein seriöser Makler besitzt ein professionell eingerichtetes Büro, das zu den Geschäftszeiten mit einem qualifizierten Ansprechpartner besetzt ist. Wenn der Makler nur per Handy erreichbar ist, sollten Sie aufmerksam sein. Gerade die schwarzen Schafe der Branche melden sich nur per Handy und verlangen nach Treffen an der Immobilie statt im (nicht vorhandenen) Büro.

Information zur Immobilie
Wenn der Makler ein Objekt anbietet, sollte er auch alle Fragen zu derselben beantworten können und auch kurzfristig für Besichtigungstermine verfügbar sein. Außerdem sollte er Ihnen schriftliche Unterlagen zur Immobilie aushändigen können. Fordern Sie ein unverbindliches Exposé an. Wenn es keine Unterlagen gibt, sollten Sie sich einen anderen Makler suchen.

Leistungszahlung
Wenn der Makler Vorauszahlungen, etwa als Provisionsvorschuss oder Aufwandsentschädigung von Ihnen erwartet, sollten Sie hellhörig werden. Erst wenn der Immobilienkaufvertrag unterschrieben ist, darf auch ein Honorar erhoben werden. Alles andere ist unseriös.

Hausinspektor-Tipp: Wird Ihre gewünschte Immobilie von zwei Maklern angeboten, lassen Sie sich vom Verkäufer eine Freihalteerklärung geben, damit Sie nicht mehrere Maklergebühren zahlen müssen.

Tricks der Makler

Viele Makler sind seriös. Es ist jedoch eine Tatsache, dass viele ihrem Berufszweig durch zwielichtiges Handeln weiter Schaden zufügen. Der Makler hat hierzulande sowieso nicht den besten Ruf, da er nach allgemeinem Klischee „Geld fürs Nichtstun“ verdient. Welche Tricks die schwarzen Schafe der Branche anwenden, und wie Sie sich von vornherein schützen können, erfahren Sie hier.

Kein Auftrag
Es gibt Makler, die Immobilien anbieten, für die sie keinen Auftrag haben. Die Makler übernehmen dann einfach das Angebot des Verkäufers und bieten das Objekt auf eigene Faust an. Wenn Sie sich für eine Immobilie interessieren, sollten Sie vorher im Internet recherchieren, ob Sie Ihr Wunschobjekt nicht direkt vom Eigentümer erwerben können. In dem Fall sparen Sie sich die Maklercourtage.

Zustandekommen eines Maklervertrags
Ein seriöser Makler wird Sie darauf aufmerksam machen, dass ein Maklervertrag auch mündlich und sogar stillschweigend zustande kommen kann. Der Maklervertrag kommt somit zustande, wenn der Makler ein Angebot macht, indem bereits Informationen zu der Provision, die er für seine Tätigkeit bekommt, festgehalten sind, und der Interessent dieses Angebot annimmt. Auch ein Exposé oder eine Zeitungsanzeige, in denen eindeutige Informationen zur Maklercourtage aufgeführt sind, reichen aus, damit ein Maklervertrag zustande kommt. Wenn es Uneinigkeiten diesbezüglich gibt, muss der Makler nachweisen können, dass er seine Kunden über die anfallende Provision informiert hat.

Keine Vermittlung – keine Maklercourtage
Die Maklercourtage wird bei erfolgreicher Vermittlung durch den Makler fällig. Also beim Zustandekommen eines Kauf- oder Mietvertrags. Wenn kein Vertrag abgeschlossen wird, muss auch keine Courtage gezahlt werden. Der Makler kann höchstens Zahlungen für die von ihm ausgelegten Leistungen einfordern. Dies allerdings nur, wenn im Voraus eine Vereinbarung darüber getroffen wurde.

Zu hohe Provision
Die Maklercourtage ist je nach Bundesland verschieden und reicht von 3,57 Prozent bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises. Meist kommen Sie als Käufer für die Maklercourtage auf. Fragen Sie nach, ob sich über die Höhe verhandeln lässt. Es kann sich durchaus lohnen! Wer nicht fragt, zahlt auf jeden Fall die festgelegte Courtage.

Druck erzeugen
Einige Makler setzen Interessenten unter Druck, indem sie auf die vielen anderen Kaufinteressenten verweisen. Der potenzielle Käufer soll sich schnell entscheiden und kaufen. Seriös ist diese Vorgehensweise nicht. Sie als Käufer möchten sich schließlich ausreichend absichern und eventuell noch einen Gutachter zu Rate ziehen. Der Makler sollte Ihnen als Interessenten eine ausführliche Prüfung der Immobilie gestatten und Ihnen ausreichend Zeit geben Ihre Entscheidung zu überdenken.

Verkaufs-Tricks
Die Realität wird beim Verkaufsprozess gern verschönert. Auch Makler bedienen sich dieser Taktik. Die „individuell geschnittene“ Eigentumswohnung kann auf eine vermurkste Raumaufteilung hinweisen und das „gut erhaltene“ Einfamilienhaus lässt eventuell auf nachträglich anfallende Renovierungskosten schließen. Bei Schäden und Baumängeln ist Schluss mit der Beschönigung. Der Makler darf hier keine falschen Angaben machen. Er muss alle ihm bekannten Mängel angeben. Wenn er diese bewusst verschweigt können Sie als Käufer Schadenersatz fordern.

Doppelt hält besser
Der Makler kann durchaus gleichzeitig für Käufer und Verkäufer tätig sein. Ob Sie es glauben oder nicht, die Doppeltätigkeit ist nicht verboten. Der Makler wird in dem Fall von beiden bezahlt. In diesem Fall sind Konflikte vorprogrammiert, deshalb muss die Doppeltätigkeit im Maklervertrag stehen und der Makler muss die beiden Parteien aufklären.

Besichtigung
Bei der Besichtigung der Immobilie sollten Ihnen alle Räume gezeigt werden. Vergessen ist menschlich. Doch wenn ausgerechnet der Kellerschlüssel bei einer Besichtigung vergessen wird, wirkt dies verdächtig. Ein seriöser Makler ist routiniert und sollte am Tag der Besichtigung gut vorbereitet sein. Es gibt tatsächlich Makler, die auf die „vergessliche Art und Weise“ versuchen Ihnen als Käufer gewisse Schäden zu verschweigen. Da sich Makler strafbar machen, wenn Sie wissentlich falsche Angaben zur Immobilie machen, versuchen unseriöse Makler mit diesem Trick eine Strafe zu umgehen. Sie sollten sich also bei einer Besichtigung immer alle Räume der Immobilie ohne Ausnahme zeigen lassen!

Massenbesichtigungen
Für Makler ist eine „Interessentenmassenabfertigung“ eine zeitsparende Lösung, die gleichzeitig den Interessenten unter Druck setzt und ihn zu einer schnellen Kaufentscheidung bewegen soll. Bestehen Sie auf Einzeltermine. Hier kann der Makler all Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten und sich für die Besichtigung genug Zeit nehmen.

Quadratmeterangaben
Die Quadratmeterangaben eignen sich gut zum Tricksen. Dabei sind diese grundlegenden Angaben für die angemessene Wertermittlung der Immobilie wichtig. Wenn Sie den Verdacht haben, dass in dem Objekt, für das Sie sich interessieren, an den Quadratmeterangaben gedreht wurde, holen Sie sich Hilfe von einem Experten, wie im nächsten Absatz beschrieben.

Gutachter

Auch wenn laut Makler mit der Immobilie alles in Ordnung ist, können Sie sich professionelle Hilfe von einem Immobiliengutachter holen. Er wird sich mit Ihnen die Immobilie ansehen und Sie über eventuelle Mängel, Schäden und anfallende Reparaturkosten aufklären. Bevor Sie einen Gutachter beauftragen, sollten Sie sich die Immobilie bei einer ersten Besichtigung selbst ansehen, und prüfen, ob diese für Sie überhaupt in Frage kommt. Wenn alles passt und Sie sich absichern möchten, beauftragen Sie einen Gutachter, der mit Ihnen die Immobilie vor dem Kauf durchleuchtet.

Alles in allem sollten Sie sich auch über das Thema Makler im Voraus gut informieren. Wissen ist Macht, wie das Sprichwort sagt. Und je mehr Wissen Sie über die Themen besitzen, die Sie während des Immobilienkaufs begleiten, desto weniger wird schiefgehen.