Altes Haus gekauft: Email an Der Hausinspektor
wir haben mit Besitzübergang zum x.x.07 ein Haus in XXX
gekauft. Baujahr 196x, Dach
neu geziegelt, Haus neu
verklinkert, Räume im Erdgeschoß (Dach ist nicht ausgebaut)
alle in
Ordnung, Keller an den Außenwänden mit Holzpaneelen
verschalt,
Treppenabgang zum
Keller bis auf halbe Höhe mit
Plastikpaneelen
verkleidet. Makler der Immobilie war für den
Verkäufer XXX-Immobilien. Das Haus hat 100 qm Wohnfläche im EG, Kaufpreis war bei 1XX.000
€
(sehr großes und schönes Grundstück).
Keller feucht - Schimmel unter der Paneele
Nun das Problem: nachdem wir die Paneele aus Plastik an der
Treppe entfernt hatten, standen
wir vor einer bis auf 3m Höhe
feucht-nassen, schimmeligen Wand (teilweise weißer Schimmel).
Der Gutachter der Wohngebäudeversicherung sowie ein
Bauingenieur haben dann festgestellt,
daß alle Kellerwände befallen sind,
auch bis 2 Meter Höhe und haben das Haus als derzeit unbewohnbar
klassifiziert.
Lt. Kaufvertrag ist das Haus "gekauft wie gesehen",
es sei denn, dem
Verkäufer ist nachzuweisen,
daß er einen Schaden verschwiegen
hat. Lt. Gutachter der Versicherung und Bauingenieur ist
der Schaden
schon älteren Datums und hängt damit zusammen, daß das Haus mit
Baujahr
1969 noch keine Drainage hat. Dem Verkäufer müßte also
bekannt gewesen sein, daß sein
Haus da ein Problem hat -
wahrscheinlich hat er die Wände auf seine eigene Art und Weise
mit den Paneelen "saniert". Interessant war auch, daß an der Treppe
zum Keller die
Paneele auch nur bis zum Ende des Schimmels reichten.
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Bereits bei der Begehung roch es feucht
Ehrlich gestanden muß ich sagen, daß es im Keller auch ein
wenig muffig roch - hätte ich
bloß auf meinen Instinkt gehört. Ich
habe mich einfach zu sehr auf die Gesamt-Optik
des Hauses verlassen
und darauf, daß der Makler, der auch damit wirbt, Gutachter für
Immobilienbewertung zu sein, über Mail auf meine Anfrage
bescheinigt hat, daß seines
Erachtens "kein Schimmel und keine
Feuchtigkeit vorliegt". Kann mir jemand eine Einschätzung
geben, wie die Chancen für
mich stehen? Einen Anwaltstermin haben wir in der nächsten Woche.
Ich denke über Rückabwicklung des Kaufvertrags nach, weiß aber
nicht, ob der Verkäufer das
Geld hat, mir die Summe zurückzuzahlen -
als Gläubiger stehe ich ja dann wohl auch an letzter
Stelle. Eine
andere Möglichkeit wäre, die Behebung des Schadens vom Verkäufer /
Makler zu
fordern - sehe ich das richtig?
Für Tipps zum weiteren Vorgehen etc. wäre ich sehr dankbar.
Unser Tipp!
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Die Feuchtigkeit wäre dem Gutachter sicherlich aufgefallen. Auch
die Konstruktion aus Paneelen im Keller hätte bei einem Gutachter
die Alarmglocken schrillen lassen.
Ob der Verkäufer für die Mängelbehebung aufkommen muss oder
der Kauf rückabgewickelt werden muss, kann jetzt nur noch ein
Gericht klären. Die Kosten für einen Rechtsanwalt und das
Prozesskostenrisiko werden sehr hoch werden.
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