Die Vor-Ort-Beratung
Haus- oder
Wohnungseigentümer, die in Maßnahmen zur Energieeinsparung und
zum Schutz der Umwelt investieren möchten, können vorab auf die
„Vor-Ort-Beratung“ zurückgreifen. Dabei werden insbesondere
Maßnahmen der Wärmedämmung, der Austausch der Heizungsanlage
oder Investitionen in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
berücksichtigt und in einem Gutachten (Energiestudie)
zusammengestellt. Die Vor-Ort-Beratung gliedert sich in drei
Teile:
1.
Die detaillierte Untersuchung des Gebäudes vor Ort,
2.
die ausführliche Energiestudie mit umsetzbaren Maßnahmenvorschlägen
und Berechnung von Energie- und Kosteneinsparungen,
3.
das abschließende Beratungsgespräch mit der Erläuterung
der Studie und der Beantwortung von weitergehenden Fragen des
Eigentümers.
Zusätzlich
wird vom Berater geprüft, welche Fördermöglichkeiten für
Energiesparmaßnahmen z.B. durch das KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm
bestehen.
Damit erhält
der Immobilieneigentümer eine fachlich hervorragende und dennoch
kostengünstige Grundlage für die Modernisierung seines Objekts
im Hinblick auf Energie- und Kostensparmaßnahmen.
Die Kosten
Die förderfähigen
Beratungskosten zwischen 450,- € (Ein-Zweifamilienhaus) und
1.600,- € (Mehrfamilienhäuser mit bis zu 120 Wohneinheiten)
werden zu unterschiedlichen Teilen vom Staat bezuschusst
(Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA). Beim Ein-
bis Zweifamilienhaus liegt der Zuschuss bei 300,- €, beim 120
WE-Komplex bei 400,- €. Zusätzlich muss die Umsatzsteuer vom
Beratungsempfänger vollständig gezahlt werden.
Voraussetzungen für die Förderung
Die
Vor-Ort-Beratung muss durch einen besonders qualifizierten
Ingenieur/Ingenieurin oder einen Gebäudeenergieberater/in
durchgeführt werden.
Das Gebäude
muss sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden, die
Baugenehmigung muss vor 1984 (neue Bundesländer 1989) erteilt
worden sein und die Gebäudefläche muss überwiegend zu
Wohnzwecken genutzt werden.
Antrag und Vorgehensweise
Als Eigentümer
wendet man sich zunächst an einen geeigneten Berater. Den Antrag
auf Gewährung des Zuschusses für die Vor-Ort-Beratung beim
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfolgt durch den
beauftragten Berater.
Anträge durch
den Berater können bis zum 31.12.2006 gestellt werden.
Wir vermitteln
gerne Kontakte
zu uns bekannten und entsprechend qualifizierten Beratern in Ihrer
Nähe.
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