Übersicht zur Eigenheimzulage 2005

 

(Informationen ohne Gewähr – bitte fragen Sie Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt)

 

Die Eigenheimzulage 2005 hat sich nur leicht zum Jahr 2004 geändert:

 

Es können maximal 1% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend gemacht werden, jedoch maximal bis zu einer Höhe von EUR 125.000,-. Dies führt zu einem maximalen Förderbeitrag von EUR 1.250,- pro Jahr. Je Kind (lt. steuerlichem Begriff) erhöht sich die Zulage um EUR 800,- pro Jahr. Der Bauantrag oder der Kaufvertrag muss zum jeweiligen Jahresende unterschrieben sein, um die alten Regelungen zu erhalten.

 

Diese Eigenheimzulage wird über acht Jahre ausgezahlt, falls die Immobilie im Besitz bleibt.

Jedoch gibt es Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen:

Ledige dürfen in den letzten beiden Jahren maximal EUR 70.000,- verdient haben.

Verheiratete dürfen maximal EUR 140.000,- positives Einkommen über zwei Jahre verdient haben.

Je Kind erhöht sich diese Einkommensgrenze um EUR 30.000,-.

 

zur Eigenheimzulage 2006

Eigenheimzulage 2007

 

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