Übersicht
zur Eigenheimzulage 2005
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(Informationen
ohne Gewähr – bitte fragen Sie Ihren Steuerberater oder Ihr
Finanzamt)
Die
Eigenheimzulage 2005 hat sich nur leicht zum Jahr 2004 geändert:
Es können
maximal 1% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend gemacht
werden, jedoch maximal bis zu einer Höhe von EUR 125.000,-. Dies führt
zu einem maximalen Förderbeitrag von EUR 1.250,- pro Jahr. Je Kind
(lt. steuerlichem Begriff) erhöht sich die Zulage um EUR 800,- pro
Jahr. Der Bauantrag oder der Kaufvertrag muss zum jeweiligen
Jahresende unterschrieben sein, um die alten Regelungen zu erhalten.
Diese
Eigenheimzulage wird über acht Jahre ausgezahlt, falls die
Immobilie im Besitz bleibt.
Jedoch gibt es
Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen:
Ledige dürfen in
den letzten beiden Jahren maximal EUR 70.000,- verdient haben.
Verheiratete dürfen
maximal EUR 140.000,- positives Einkommen über zwei Jahre verdient
haben.
Je Kind erhöht
sich diese Einkommensgrenze um EUR 30.000,-.
zur
Eigenheimzulage 2006
Eigenheimzulage
2007
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